FAQ zum Unfallgutachten
Die Fragen, die mir nach einem Unfall am häufigsten gestellt werden — ehrlich und verständlich beantwortet.
Kosten
Kostet mich das Unfallgutachten etwas?
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Gutachterkosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen — nicht von dir. Bei Teilschuld oder unklarer Situation klären wir vorab transparent, was sinnvoll ist, bevor Kosten entstehen.
Was ist die Bagatellgrenze?
Bei sehr kleinen Schäden (Richtwert ca. 750 €) kann die Versicherung die Übernahme der Gutachterkosten ablehnen. In solchen Fällen klären wir gemeinsam, ob ein Gutachten nötig ist oder eine andere Lösung sinnvoller wäre.
Deine Rechte
Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?
Ja. Als Geschädigter hast du das Recht, einen eigenen, unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Du musst nicht den Gutachter akzeptieren, den die gegnerische Versicherung vorschlägt.
Muss ich schon mit der Versicherung gesprochen haben?
Nein. Du kannst dich jederzeit melden — auch wenn die Versicherung bereits Kontakt aufgenommen hat oder dir einen eigenen Prüfer schicken möchte.
Was ist die merkantile Wertminderung?
Der Wertverlust, den dein Fahrzeug allein durch den Unfall erleidet — auch wenn es fachgerecht repariert wurde. Ein Unfallwagen erzielt beim Verkauf weniger. Diese Position steht dir zu, wird ohne eigenes Gutachten aber oft nicht berücksichtigt.
Was ist Nutzungsausfall?
Für die Zeit, in der du dein Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen kannst, steht dir eine Entschädigung pro Tag zu — abhängig von deiner Fahrzeugklasse. Alternativ kann ein Mietwagen infrage kommen.
Was passiert bei einem Totalschaden?
Das Gutachten ermittelt den Wiederbeschaffungswert (was dein Auto vor dem Unfall wert war) und den Restwert (was das beschädigte Fahrzeug noch wert ist). Die Differenz ist die Grundlage deiner Entschädigung.
Ablauf
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In vielen Fällen innerhalb von 24 Stunden — am Unfallort, bei dir zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt, in ganz Berlin und im Umland.
Wie lange dauert das fertige Gutachten?
Nach der Begutachtung vor Ort ist das Gutachten in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden versandbereit — für dich, die Versicherung und auf Wunsch deinen Anwalt.
Was brauchst du von mir?
Oft reicht eine kurze Schilderung des Unfalls und ein paar Fotos. Hilfreich sind außerdem die Daten des Unfallgegners und der Fahrzeugschein — aber nichts davon ist ein Muss für den Erstkontakt.
Arbeitest du mit Werkstätten und Anwälten zusammen?
Ja, über ein Netzwerk aus Werkstätten und Fachanwälten für Verkehrsrecht. Du entscheidest jederzeit selbst, ob und wen du einbeziehen möchtest.
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